Monthly Archives: November 2010

Hardware-Verschlüsselung in Standard-PCs

Ich frage mich gerade ob eine (einheitliche) Hardwareverschlüsselung wirklich wesentlich sicherer ist, als Softwareverschlüsselung.
1. Hardware ist deutlich schwieriger zu fixen, d.h. bei Bugs im Chip, die den Schlüssel oder Teile davon preisgeben, kann nicht so schnell Abhilfe geschaffen werden.  Eigentlich überhaupt keine. Vor allem wenn der Code geknackt wird (wovon mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszugehen ist), ist der Chip praktisch wertlos. Eine Lösung wäre von Festplatte ladbarer Microcode, der das Verhalten
des Chips in Grenzen beeinflussen kann.
2. Diese Hardwarelösung wird in Millionen Computern sein. Dadurch kann man Crackbemühungen stark konzentrieren. Die Vergangenheit zeigt, dass alles geknackt wird, wenn sich nur genügend Leute dafür interessieren.
4. Die Austauchberkeit des Schlüssel ist schwieriger und wenn dann möglicherweise auch ungewollt möglich.
5. Eine Zerstörung es Chips hätte unangenehme Folgen. (Sabotage) Sollte man aber ausschliessen können.
6. (hier diskutiert) Gefahr der Privatsphäre. Ist natürlich ein Leichtes für den Hersteller, einige (staatlicherseits verordnete) Hintertürchen einzubauen (also ein Hardware-Trojaner).

Rundfunkgebühr für Computer ist rechtens

Aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: Unabhängig von der Nutzung sind internetfähige Computer rundfunkgebührenpflichtig, wenn im Haus weder Radio noch Fernseher vorhanden sind.

Es kommt nur darauf an, solche Rechner zur Verfügung stellen zu müssen. Ob damit per Internet Radio- oder TV-Inhalte konsumiert werden, spielt hier dabei keine Rolle. Mit dieser Entscheidung in drei Fällen ist geklärt, dass internetfähige Computer als neuartige Rundfunkempfangsgeräte benutzt werden. GEZ-Gebühren fallen für einen internetfähigen Rechner und sogar für Smartphones an, wenn sie in einer Wohnung stehen, in der es keine anderen angemeldeten Rundfunkgeräte wie zum Beispiel TV oder Radio gibt. Die Zweitgeräte-Befreiung fällt die Gebühr nicht an, wenn der Besitzer bereits über ein angemeldetes Rundfunkgerät in der Wohnung verfügt. Der Vorsitzende der ARD, SWR-Intendant Peter Boudgoust, sagt zu dem Urteil: „Die Rundfunkanstalten sehen sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass die derzeit bestehende gesetzliche Regelung rechtmäßig ist. Der direkte Appell des Gerichts an den Gesetzgeber, die Entwicklung der Rundfunkfinanzierung sorgsam im Auge zu behalten, unterstreicht aber nachdrücklich die Bedeutung der gerade von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten getroffenen Entscheidung für eine Reform ab 2013.”